608 Gesetz, die Bildung und Verwaltung eines allgemeinen Kirchenvermögens für die evangelische Kirche des Landes, die Veranlagung von Kirchensteuem und die Stellung der Kirche dem Staate gegenüber betreffend
608 Gesetz, die Bildung und Verwaltung eines allgemeinen Kirchenvermögens für die evangelische Kirche des Landes, die Veranlagung von Kirchensteuem und die Stellung der Kirche dem Staate gegenüber betreffend