.Verwaltungsordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
#
Verwaltungsordnung
über die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen kirchlicher Körperschaften, Einrichtungen und Werke
vom 1. Juli 2014
(Ges. u. VOBl. Bd. 15 Nr. 8 S. 329)
####Der Landeskirchenrat erlässt gemäß § 13 des Kirchengesetzes zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Lippischen Landeskirche (Archivgesetz - ArchG) vom 26. November 2002 die folgende Verwaltungsordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen kirchlicher Körperschaften, Einrichtungen und Werke:
####§ 1
Geltungsbereich
1 Die Ordnung für die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen gilt für alle kirchlichen Dienststellen, Einrichtungen, Werke und Stiftungen, die Unterlagen in Schriftgutverwaltungen, Altregistraturen oder Archiven verwalten. 2 Sie gilt entsprechend für den Bereich des Diakonischen Werkes und für sonstige selbstständige kirchliche Einrichtungen, Werke und Vereine, soweit die zuständigen Organe die Übernahme dieser Ordnung beschlossen haben. 3 Die Ordnung erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, unabhängig von ihrer Form, sei es analog, digital oder in einem sonstigen Medium.
#§ 2
Aufbewahrung von Unterlagen
(
1
)
1 Grundsätzlich werden nur solche Unterlagen aufbewahrt, die im eigenen Amtsbereich erwachsen und zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben benötigt werden.
(
2
)
1 Unterlagen sind dem geltenden Aktenplan entsprechend werterhaltend aufzubewahren oder in Absprache mit dem zuständigen Archiv nach archivischen Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen.
#§ 3
Schriftgutverwaltung,
Altregistratur, Archiv
(
1
)
In der Schriftgutverwaltung werden nur die Unterlagen aufbewahrt, die zur Erfüllung der aktuellen Aufgaben dienen und deshalb in ständigem Zugriff bleiben müssen.
(
2
)
In der Altregistratur werden die Unterlagen aufbewahrt, die nicht mehr laufend benötigt werden, aber mindestens noch befristet aufbewahrt werden müssen.
(
3
)
Im Archiv werden archivwürdige Unterlagen aufbewahrt, die von der Verwaltung nicht mehr laufend benötigt werden und zur dauernden Aufbewahrung bestimmt sind.
#§ 4
Archivwürdige Unterlagen
(
1
)
Unterlagen sind archivwürdig, wenn sie Leben und Wirken der eigenen Körperschaft dokumentieren, der Rechtssicherung dienen, einen besonderen historischen Wert haben oder für die wissenschaftliche oder heimatgeschichtliche Forschung Bedeutung haben; andere Gesichtspunkte, zum Beispiel künstlerische, können berücksichtigt werden.
(
2
)
Archivwürdige Unterlagen sind dauernd aufzubewahren. Schutzwürdige Belange sind nach den im Archivgesetz geltenden Bestimmungen zu beachten.
#§ 5
Aussonderung von Unterlagen
(
1
)
1 Rechtzeitiges Aussondern der nicht mehr benötigten Unterlagen erhält Wert und Funktionsfähigkeit der Schriftgutverwaltung. 2 Das Aussondern erfolgt nach dem dieser Verwaltungsordnung beigefügten Aufbewahrungs- und Kassationsplan (Fristenplan), in dem festgelegt ist, welche Unterlagen dauernd oder befristet aufbewahrt werden. 3 In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des landeskirchlichen Archivs einzuholen.
(
2
)
Abgaben aus der laufenden Schriftgutverwaltung und der jeweilige Aufenthaltsort sind in einer Kartei zu dokumentieren.
#§ 6
Kassation
(
1
)
1 Nicht archivwürdige Unterlagen sollen in regelmäßigen Abständen vernichtet (kassiert) werden. 2 Dabei verfahren die kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen und Werke nach dem für sie geltenden Aufbewahrungs- und Kassationsplan (Fristenplan). 3 Das landeskirchliche Archiv ist rechtzeitig vor der Durchführung von der anstehenden Kassation in Kenntnis zu setzen.
(
2
)
Unterlagen aus der Zeit vor 1954 dürfen nur mit Genehmigung des landeskirchlichen Archivs vernichtet (kassiert) werden.
(
3
)
In einem Kassationsprotokoll ist festzuhalten, welche Unterlagen in welchem Umfang und auf welche Weise vernichtet worden sind.
#§ 7
Schutzbestimmungen
(
1
)
1 Nicht archivwürdige Unterlagen müssen den Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet werden.
(
2
)
1 Bei der Vernichtung (Kassation) durch Dritte muss durch schriftliche Vereinbarung sichergestellt sein, dass Unterlagen nicht missbräuchlich verwendet werden.
#§ 8
Inkrafttreten
Die Verwaltungsordnung tritt am 15. Juli 2014 in Kraft.
Detmold, 1. Juli 2014 | |
Lippische Landeskirche Der Landeskirchenrat | |
Anlagen
Muster eines Kassationsprotokolls
Am wurden die nachfolgend aufgeführten Akten der Kirchengemeinde / der Einrichtung aus der Schriftgutverwaltung / Altregistratur ausgesondert und unter Berücksichtigung der im Aufbewahrungs- und Kassationsplan genannten Fristen und Vorbedingungen vernichtet.
Die Vernichtung erfolgt durch die zertifizierte Firma die sich in einem schriftlichen Vertag zur unverzüglichen Vernichtung verpflichtet hat.
#Die Vernichtung erfolgt durch die zertifizierte Firma die sich in einem schriftlichen Vertag zur unverzüglichen Vernichtung verpflichtet hat.
- Kassiertes Schriftgut:AktenzeichenBezeichnungBand-Nr.LaufzeitOrt, Datum, Name, Unterschrift
Aufbewahrungs- und Kassationsplan (Fristenplan)
Verfassung | |
Körperschaft, Gründung, Satzung, Organisation, Bekenntnisstand, Patronat | dauernd |
Wahlen zum Kirchenvorstand, zu Organen, Ausschüssen und Gremien | |
| dauernd |
Kirchenvorstand, Organe, Ausschüsse, Gremien | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
Verwaltungsgericht | |
| dauernd |
| |
| dauernd 30 Jahre |
Visitationen | dauernd |
Verwaltung | |
Archiv, Aktenplan, Aktenkarteiverzeichnis, Findbuch, Kassationsprotokoll | dauernd |
Datenverarbeitung, Datenschutz | |
| dauernd |
| 10 Jahre |
Gerichte | |
| dauernd |
| |
| dauernd 30 Jahre |
Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne, Dienstanweisungen | dauernd |
Gemeindegliederkartei | dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| 1 Jahr |
Straßenzuordnungen, Gemeindebezirke | dauernd |
Statistische Berichte aus dem eigenem Amts- und Aufgabenbereich | dauernd |
Sonstiges | |
| 1 Jahr |
| 1 Jahr |
| 1 Jahr |
Kirchliche Mitarbeitende | |
Arbeitsstellen / Pfarrstellen | |
| dauernd |
Bewerbungen, nichtberücksichtigte Personen (Anschreiben, Absage) | 1 Jahr |
Ehrenamtliche Mitarbeitende | |
| 30 Jahre |
Mitarbeitervertretung | |
| dauernd |
| 10 Jahre |
Personalakten | |
| |
| dauernd 5 Jahre 30 Jahre 5 Jahre |
| dauernd |
| dauernd |
| |
| 30 Jahre 10 Jahre |
| 20 Jahre |
| 10 Jahre |
| 5 Jahre |
Stellenpläne | dauernd |
Theologie, Gottesdienste, Kirchenmusik, Amtshandlungen | |
Abkündigungen | dauernd |
Gottesdienste, Abendmahle, Amtshandlungen, Beichte | dauernd |
Handzettel, Anschläge, Plakate, Pressemitteilungen
| dauernd |
Kirchbücher | dauernd |
| 2 Jahre |
Kirchenmusik | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
Kirchentage / eigene und besondere Veranstaltungen
| dauernd |
Kirchlicher Unterricht, Konfirmandenarbeit, Religionsunterricht | |
| dauernd |
| dauernd |
| 1 Jahr |
Pfarramtliche Zeugnisse, Unterlagen über Ausstellung von | 1 Jahr |
Seelsorge
| dauernd |
Sonn- und Feiertagsschutz | dauernd |
Gemeindearbeit, Staat, Gesellschaft, Diakonie, Beratungsarbeit, globales Handeln, Ökumene | |
Beziehungen zu staatlichen Stellen, kommunalen und parteipolitischen Organisationen und Einrichtungen, einschließlich besonderer Vereinbarungen | dauernd |
Gesellschaftspolitik, Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Frieden, konziliarer Prozess, eigene gesellschaftspolitische Arbeit, Friedensarbeit, Menchenrechtsfragen, Asyl- und Ausländerpolitik, Kirchenasyl, Flüchtlingsarbeit | dauernd |
Diakonische Arbeit und Fürsorgetätigkeit | |
| dauernd |
| 30 Jahre |
| 10 Jahre 20 Jahre |
Gemeindearbeit | |
| dauernd |
| 30 Jahre |
| 2 Jahre |
Beratung | |
| dauernd |
Ökumene | |
| dauernd |
| dauernd |
Partnerschaften, Kooperationen (politische / kirchliche / ökumenische) | dauernd |
Grundstücke, Gebäude, Kunst- und Denkmalpflege, Friedhof | |
Gebäude | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| |
| dauernd 10 Jahre |
Grundvermögen | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
Friedhof | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| 30 Jahre |
Denkmäler, Kriegsgräber, Gedenkplatten | dauernd |
Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur | |
Brauchtum im regionalen und lokalen Bereich | dauernd |
Bücherei, Bibliothek, soweit Vorgänge aus der eigenen Beteiligung | dauernd |
Erwachsenenbildung, soweit Vorgänge aus der eigenen Beteiligung | dauernd |
Geschichte, Historie | |
| dauernd |
Kultur | |
| dauernd |
Öffentlichkeitsarbeit | |
| dauernd |
| dauernd |
Schule | |
| dauernd |
| dauernd |
| |
| dauernd dauernd |
Finanz-, Steuer- und Vermögensverwaltung | |
Baulasten, Deputate, Ablösungen, Verpflichtungen | dauernd |
Grundstücke / Gebäude / Erbpacht | dauernd |
Friedhofsangelegenheiten, Gräberzuordnung, Lagerverzeichnis | dauernd |
Haushaltspläne, außerordentliche Haushaltspläne (Kostendeckungspläne) | dauernd |
| 10 Jahre |
Hypotheken, Darlehen, nach Abtragung der Schuld und Löschung im Grundbuch | 30 Jahre |
Prozessakten | dauernd |
| 30 Jahre |
Rechnungslegung und Prüfung der Rechnungen | |
| dauernd |
| 10 Jahre |
| 2 Jahre |
Sammlungen, Kollekten, Kirchgeld, Kollektenbücher, Kollektenpläne | dauernd |
| 2 Jahre |
| 1 Jahr |
Sondervermögen, Schenkungen und Legate | dauernd |
Steuern, Kirchensteuererhebungen und Kirchgeld - Grundsätzliches | dauernd |
| 30 Jahre |
| 30 Jahre |
Stiftungen | |
| dauernd |
Versicherungen, nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses | 30 Jahre |
| 10 Jahre |
Zuschüsse | |
| 10 Jahre |
Vergabe von Darlehen, Stipendien, Beihilfen
| 20 Jahre |