.Verwaltungsordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
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Verwaltungsordnung
über die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen kirchlicher Körperschaften, Einrichtungen und Werke
vom 1. Juli 2014
(Ges. u. VOBl. Bd. 15 Nr. 8 S. 329)
####Der Landeskirchenrat erlässt gemäß § 13 des Kirchengesetzes zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Lippischen Landeskirche (Archivgesetz - ArchG) vom 26. November 2002 die folgende Verwaltungsordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen kirchlicher Körperschaften, Einrichtungen und Werke:
####§ 1
Geltungsbereich
1Die Ordnung für die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen gilt für alle kirchlichen Dienststellen, Einrichtungen, Werke und Stiftungen, die Unterlagen in Schriftgutverwaltungen, Altregistraturen oder Archiven verwalten. 2Sie gilt entsprechend für den Bereich des Diakonischen Werkes und für sonstige selbstständige kirchliche Einrichtungen, Werke und Vereine, soweit die zuständigen Organe die Übernahme dieser Ordnung beschlossen haben. 3Die Ordnung erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, unabhängig von ihrer Form, sei es analog, digital oder in einem sonstigen Medium.
#§ 2
Aufbewahrung von Unterlagen
(1) 1Grundsätzlich werden nur solche Unterlagen aufbewahrt, die im eigenen Amtsbereich erwachsen und zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben benötigt werden.
(2) 1Unterlagen sind dem geltenden Aktenplan entsprechend werterhaltend aufzubewahren oder in Absprache mit dem zuständigen Archiv nach archivischen Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen.
#§ 3
Schriftgutverwaltung,
Altregistratur, Archiv
(1) In der Schriftgutverwaltung werden nur die Unterlagen aufbewahrt, die zur Erfüllung der aktuellen Aufgaben dienen und deshalb in ständigem Zugriff bleiben müssen.
(2) In der Altregistratur werden die Unterlagen aufbewahrt, die nicht mehr laufend benötigt werden, aber mindestens noch befristet aufbewahrt werden müssen.
(3) Im Archiv werden archivwürdige Unterlagen aufbewahrt, die von der Verwaltung nicht mehr laufend benötigt werden und zur dauernden Aufbewahrung bestimmt sind.
#§ 4
Archivwürdige Unterlagen
(1) Unterlagen sind archivwürdig, wenn sie Leben und Wirken der eigenen Körperschaft dokumentieren, der Rechtssicherung dienen, einen besonderen historischen Wert haben oder für die wissenschaftliche oder heimatgeschichtliche Forschung Bedeutung haben; andere Gesichtspunkte, zum Beispiel künstlerische, können berücksichtigt werden.
(2) Archivwürdige Unterlagen sind dauernd aufzubewahren. Schutzwürdige Belange sind nach den im Archivgesetz geltenden Bestimmungen zu beachten.
#§ 5
Aussonderung von Unterlagen
(1)1Rechtzeitiges Aussondern der nicht mehr benötigten Unterlagen erhält Wert und Funktionsfähigkeit der Schriftgutverwaltung. 2Das Aussondern erfolgt nach dem dieser Verwaltungsordnung beigefügten Aufbewahrungs- und Kassationsplan (Fristenplan), in dem festgelegt ist, welche Unterlagen dauernd oder befristet aufbewahrt werden.3In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des landeskirchlichen Archivs einzuholen.
(2) Abgaben aus der laufenden Schriftgutverwaltung und der jeweilige Aufenthaltsort sind in einer Kartei zu dokumentieren.
#§ 6
Kassation
(1) 1Nicht archivwürdige Unterlagen sollen in regelmäßigen Abständen vernichtet (kassiert) werden. 2Dabei verfahren die kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen und Werke nach dem für sie geltenden Aufbewahrungs- und Kassationsplan (Fristenplan). 3Das landeskirchliche Archiv ist rechtzeitig vor der Durchführung von der anstehenden Kassation in Kenntnis zu setzen.
(2) Unterlagen aus der Zeit vor 1954 dürfen nur mit Genehmigung des landeskirchlichen Archivs vernichtet (kassiert) werden.
(3) In einem Kassationsprotokoll ist festzuhalten, welche Unterlagen in welchem Umfang und auf welche Weise vernichtet worden sind.
#§ 7
Schutzbestimmungen
(1) 1Nicht archivwürdige Unterlagen müssen den Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet werden.
(2) 1Bei der Vernichtung (Kassation) durch Dritte muss durch schriftliche Vereinbarung sichergestellt sein, dass Unterlagen nicht missbräuchlich verwendet werden.
#§ 8
Inkrafttreten
Die Verwaltungsordnung tritt am 15. Juli 2014 in Kraft.
| Detmold, 1. Juli 2014 | |
Lippische Landeskirche Der Landeskirchenrat | |
Anlagen
Muster eines Kassationsprotokolls
Am wurden die nachfolgend aufgeführten Akten der Kirchengemeinde / der Einrichtung aus der Schriftgutverwaltung / Altregistratur ausgesondert und unter Berücksichtigung der im Aufbewahrungs- und Kassationsplan genannten Fristen und Vorbedingungen vernichtet.
Die Vernichtung erfolgt durch die zertifizierte Firma die sich in einem schriftlichen Vertag zur unverzüglichen Vernichtung verpflichtet hat.
#Die Vernichtung erfolgt durch die zertifizierte Firma die sich in einem schriftlichen Vertag zur unverzüglichen Vernichtung verpflichtet hat.
- Kassiertes Schriftgut:AktenzeichenBezeichnungBand-Nr.LaufzeitOrt, Datum, Name, Unterschrift
Aufbewahrungs- und Kassationsplan (Fristenplan)
Verfassung | |
|---|---|
Körperschaft, Gründung, Satzung, Organisation, Bekenntnisstand, Patronat | dauernd |
Wahlen zum Kirchenvorstand, zu Organen, Ausschüssen und Gremien | |
| dauernd |
Kirchenvorstand, Organe, Ausschüsse, Gremien | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
Verwaltungsgericht | |
| dauernd |
| |
| dauernd 30 Jahre |
Visitationen | dauernd |
Verwaltung | |
|---|---|
Archiv, Aktenplan, Aktenkarteiverzeichnis, Findbuch, Kassationsprotokoll | dauernd |
Datenverarbeitung, Datenschutz | |
| dauernd |
| 10 Jahre |
Gerichte | |
| dauernd |
| |
| dauernd 30 Jahre |
Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne, Dienstanweisungen | dauernd |
Gemeindegliederkartei | dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| 1 Jahr |
Straßenzuordnungen, Gemeindebezirke | dauernd |
Statistische Berichte aus dem eigenem Amts- und Aufgabenbereich | dauernd |
Sonstiges | |
| 1 Jahr |
| 1 Jahr |
| 1 Jahr |
Kirchliche Mitarbeitende | |
Arbeitsstellen / Pfarrstellen | |
| dauernd |
Bewerbungen, nichtberücksichtigte Personen (Anschreiben, Absage) | 1 Jahr |
Ehrenamtliche Mitarbeitende | |
| 30 Jahre |
Mitarbeitervertretung | |
| dauernd |
| 10 Jahre |
Personalakten | |
| |
| dauernd 5 Jahre 30 Jahre 5 Jahre |
| dauernd |
| dauernd |
| |
| 30 Jahre 10 Jahre |
| 20 Jahre |
| 10 Jahre |
| 5 Jahre |
Stellenpläne | dauernd |
Theologie, Gottesdienste, Kirchenmusik, Amtshandlungen | |
Abkündigungen | dauernd |
Gottesdienste, Abendmahle, Amtshandlungen, Beichte | dauernd |
Handzettel, Anschläge, Plakate, Pressemitteilungen
| dauernd |
Kirchbücher | dauernd |
| 2 Jahre |
Kirchenmusik | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
Kirchentage / eigene und besondere Veranstaltungen
| dauernd |
Kirchlicher Unterricht, Konfirmandenarbeit, Religionsunterricht | |
| dauernd |
| dauernd |
| 1 Jahr |
Pfarramtliche Zeugnisse, Unterlagen über Ausstellung von | 1 Jahr |
Seelsorge
| dauernd |
Sonn- und Feiertagsschutz | dauernd |
Gemeindearbeit, Staat, Gesellschaft, Diakonie, Beratungsarbeit, globales Handeln, Ökumene | |
|---|---|
Beziehungen zu staatlichen Stellen, kommunalen und parteipolitischen Organisationen und Einrichtungen, einschließlich besonderer Vereinbarungen | dauernd |
Gesellschaftspolitik, Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Frieden, konziliarer Prozess, eigene gesellschaftspolitische Arbeit, Friedensarbeit, Menchenrechtsfragen, Asyl- und Ausländerpolitik, Kirchenasyl, Flüchtlingsarbeit | dauernd |
Diakonische Arbeit und Fürsorgetätigkeit | |
| dauernd |
| 30 Jahre |
| 10 Jahre 20 Jahre |
Gemeindearbeit | |
| dauernd |
| 30 Jahre |
| 2 Jahre |
Beratung | |
| dauernd |
Ökumene | |
| dauernd |
| dauernd |
Partnerschaften, Kooperationen (politische / kirchliche / ökumenische) | dauernd |
Grundstücke, Gebäude, Kunst- und Denkmalpflege, Friedhof | |
|---|---|
Gebäude | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| |
| dauernd 10 Jahre |
Grundvermögen | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
Friedhof | |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| dauernd |
| 30 Jahre |
Denkmäler, Kriegsgräber, Gedenkplatten | dauernd |
Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur | |
|---|---|
Brauchtum im regionalen und lokalen Bereich | dauernd |
Bücherei, Bibliothek, soweit Vorgänge aus der eigenen Beteiligung | dauernd |
Erwachsenenbildung, soweit Vorgänge aus der eigenen Beteiligung | dauernd |
Geschichte, Historie | |
| dauernd |
Kultur | |
| dauernd |
Öffentlichkeitsarbeit | |
| dauernd |
| dauernd |
Schule | |
| dauernd |
| dauernd |
| |
| dauernd dauernd |
Finanz-, Steuer- und Vermögensverwaltung | |
|---|---|
Baulasten, Deputate, Ablösungen, Verpflichtungen | dauernd |
Grundstücke / Gebäude / Erbpacht | dauernd |
Friedhofsangelegenheiten, Gräberzuordnung, Lagerverzeichnis | dauernd |
Haushaltspläne, außerordentliche Haushaltspläne (Kostendeckungspläne) | dauernd |
| 10 Jahre |
Hypotheken, Darlehen, nach Abtragung der Schuld und Löschung im Grundbuch | 30 Jahre |
Prozessakten | dauernd |
| 30 Jahre |
Rechnungslegung und Prüfung der Rechnungen | |
| dauernd |
| 10 Jahre |
| 2 Jahre |
Sammlungen, Kollekten, Kirchgeld, Kollektenbücher, Kollektenpläne | dauernd |
| 2 Jahre |
| 1 Jahr |
Sondervermögen, Schenkungen und Legate | dauernd |
Steuern, Kirchensteuererhebungen und Kirchgeld - Grundsätzliches | dauernd |
| 30 Jahre |
| 30 Jahre |
Stiftungen | |
| dauernd |
Versicherungen, nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses | 30 Jahre |
| 10 Jahre |
Zuschüsse | |
| 10 Jahre |
Vergabe von Darlehen, Stipendien, Beihilfen
| 20 Jahre |