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Regelungen für 2023
####Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
vielleicht haben Sie es gemerkt: das Gesetz- und Verordnungsblatt für den 18. Band erscheint in einem anderen Format - nicht mehr zweispaltig, sondern einspaltig. Grund hierfür ist die fortschreitende Digitalisierung und die Verwendung der Gesetz- und Verordnungsblatt-Texte für das Fachinformationssystem (FIS). Da das FIS-Kirchenrecht für eine Vielzahl von verschiedenen digitalen optischen Anzeigemöglichkeiten gedacht ist (PC-Bildschirm, Smartphone, Tablet), ist die Darstellung in einer Zeile angebracht. Das jeweilige Anzeige-System wird den Text individuell umbrechen und darstellen.
Ansonsten hat sich die Landessynode neu konstituiert und geht als 38. ordentliche Landessynode in die neue 4-jährige Legislaturperiode von Februar 2023 bis Januar 2027.
Die weiteren Beschlüsse des Landeskirchenrates und die Bekanntmachungen von Gesetzestexten anderer Gliedkirchen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
Landeskirchenamt