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Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2025

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Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 7 ist online freigeschaltet und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren - und das gilt für eine Fülle von Neuerungen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die vergangene Herbstsynode hat
- den Theologiestudierenden und Vikarinnen und Vikaren en Stimmrecht auf der Synode eingeräumt. Aus diesem Grunde ist die Verfassung in Artikel 78 angepasst worden.
- die bisherige Rechnungsprüfungsordnung durch ein neues Kirchengesetz abgelöst,
- im Hinblick auf die Digitalisierung mit der zunehmenden elektronischen Geschäftskorrespondenz das Kirchengesetz zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beschlossen,
- für den kirchlichen Zukunftsprozess die gemeindlichen Strukturen durch Interprofessionelle Teams erweitert und es können Kinder- und Jugendvertretungen gebildet werden.
Die übrigen Beschlüsse und Gesetze, die die Synode verabschiedet hat (u.a. Kirchensteuerhebesatz, Haushaltsgesetz) können Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt studieren, ebenso die aktuellen Arbeitsrechtlichen Bestimmungen für kirchliche Angestellte.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
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