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Regelungen zum Jahresende 2023 und für 2024

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Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 4 ist online und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
Auf der Herbstsynode wurden folgende Gesetzesänderungen beschlossen:
  • die Verfassung und die Wahlordnung wurden angepasst. Die verfassungsmäßigen Mindestanzahl an Kirchenältesten im Kirchenvorstand wurde abgesenkt, im Gegenzug ist es möglich, während einer Legislaturperoide von 4 Jahre zusätzliche Personen zu berufen, deren Anzahl richtet sich nach der Größe des jeweiligen Kirchenvorstandes.
  • das Stiftungsgesetz wurde neu gefasst. Bisher wurde auf das kirchliche Stiftungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen verwiesen, nun gibt es ein eigenes Stiftungsgesetz für den Bereich der Lippischen Landeskirche.
  • der Haushalt der Lippischen Landeskirche von rd. 75 Mio € wurde beraten und im Haushaltsgesetz 2024 verabschiedet.
und die Beschlüsse gefasst, dass
  • der Kirchensteuerhebesatz für das kommende Jahr unverändert gilt,
  • die Kirchengemeinden Stapelage-Müssen und Kachtenhausen ab dem Jahr 2024 pfarramtlich verbunden sind.
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Diakonie in der Lippischen Landeskirche hat eine neue Satzung beschlossen, die vom Amtsgericht Lemgo in das Vereinsregister eingetragen ist und nun im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird.
Weitere Regelungen und Bekanntmachungen wie bsp. die Änderung der Beihilfenverordnung NRW, welches auch den Wegfall der Kostendämpfungspauschale beinhaltet, entnehmen Sie bitte direkt dem Gesetz- und Verordnungsblatt.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
Landeskirchenamt