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Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2025
####Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 8 ist online freigeschaltet und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
Schwerpunkt sind diesmal die gesetzlichen Regelungen, die die EKD-Synode auf ihrer Tagung im vergangenen November in Würzburg beschlossen hat und durch Rechtsverweis auch für die Lippische Landeskirche gelten. Mit Abdruck im Gesetz- und Verordnungsblatt sind diese für die Lippische Landeskirche legitimiert. Dies betrifft insbesondere
- das Disziplinargesetz der EKD,
- das Datenschutzgesetz der EKD,
- das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD und das
- Pfarrdienstgesetz der EKD.
Zudem besteht in verschiedenen kirchlichen Satzungen der Hinweis, dass bei Satzungsänderungen diese erst mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt wirksam werden.
Auch die Einführung neuer Siegel, wie jetzt das Siegel des Gemeindeverbandes Detmold, wird mit Veröffentlichung wirksam.
Und wie immer ist auch eine Arbeitsrechtsregelung dabei, die für die angestellten Mitarbeitenden zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
Landeskirchenamt