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Regelungen für 2023
####Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 3 ist mittlerweile online und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
Bevor mehrere Gesetzesänderungen auf der kommenden Herbstsynode beschlossen und veröffentlicht werden, wird in dieser jetzige Ausgabe der Schwerpunkt auf die Beschlüsse des Landeskirchenrates und der Arbeitsrechtlichen Kommission gelegt.
Inhaltlich geht es
- um die Dienstordnung der Pfarrerinnen und Pfarrer, die die evangelische Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten im Land NRW übernehmen,
- um die Auflösung der Calvin-Stiftung, die im Jahr 2009 zum Gedenken des 500. Geburtstages des bedeutenden Genfer Reformators Johannes Calvin gegründet wurde und deren restliche Vermögenswerte dem Reformierten Bund zufallen und
- um eine arbeitsrechtliche Ergänzung zur Berufsgruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO).
Weitere Regelungen wie die Änderung der Beihilfenverordnung NRW und die Übersicht über den Gemeindegliederbestand in der Statistiktabelle II entnehmen Sie bitte direkt dem Gesetz- und Verordnungsblatt.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
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