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Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2026

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Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 11 ist online und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
Auf der vergangenen Herbstsynode wurden folgende Gesetze beschlossen:
  • das Kirchengesetz zur Gleichstellung der Geschlechter (Geschlechtergleichstellungsgesetz), welches zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt,
  • nach intensiver Beratung wurde der Haushalt der Lippischen Landeskirche verabschiedet (Haushaltsgesetz -HG- 2026),
und die Beschlüsse gefasst, dass
  • der Kirchensteuerhebesatz für das kommende Jahr unverändert gilt,
  • einzelne Pfarrstellen in verschiedenen Kirchengemeinden aufgehoben werden.
Ebenso hat der Landeskirchenrat Durchführungsbestimmungen für die Arbeit der Anerkennungskommission, die über Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids entscheidet, erlassen, die ab dem 1. Januar gelten.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
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