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Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2026
####Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 13 ist online und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
auf der Sommersynode der Lippischen Landeskirche, die in der Zeit vom 11. bis 13. Juni stattfindet, wurde eine Ergänzung innerhalb der Verfassung der Lippischen Landeskirche beschlossen, die den Erlass von befristeten Erprobungsgesetzen ermöglicht. Diese Erprobungsregelung kann sicherstellen, dass die Landessynode flexibel auf unerwartete Herausforderungen und Veränderungen gesetzgeberisch reagieren kann, um so Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und die Anpassungsfähigkeit der kirchlichen Organisation an sich wandelnde gesellschaftliche Wirklichkeiten zu erhöhen.
Darüber hinaus hat die Arbeitsrechtliche Kommission RWL verschiedene Regelungen beschlossen, die bei dieser Gelegenheit auch bereits mit abgedruckt sind.
Den genauen Wortlaut zu den obigen Ordnungen und Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
Landeskirchenamt