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Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2024

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Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 6 ist online und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
Für die bereits auf der Herbstsynode 2022 beschlossene ´Ordnung nebenberufliche Wortverkündigung´ hat der Landeskirchenrat erste Ausführungsbestimmungen beschlossen.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der EKD, welches auch in der Lippischen Landeskirche angewendet wird, wurde berichtigt und der Rat der EKD hat Änderungen zum MVG beschlossen.
Auch gab es rechtliche Neuerungen in der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe, die im jetzigen Gesetz- und Verordnungsblatt abgedruckt sind.
Weitere Arbeitsrechtliche Regelungen, insbesondere die Neufassung des SE-Entgeltgruppenplanes, der nicht nur mehr allein für die Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen gilt, sondern jetzt auch
- für pädagogische Mitarbeiterinnen in Ganztagsangeboten für Schulkinder und
- für Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen in der Schulsozialarbeit,
entnehmen Sie bitte direkt dem Gesetz- und Verordnungsblatt.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
Landeskirchenamt