.
Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2026
####Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
das neue Gesetz- und Verordnungsblatt Bd. 18 Nr. 12 ist online und Sie können sich über die aktuellen Rechtsänderungen informieren.
- Aufgrund der turnusmäßig alle 4 Jahre stattfindenden Mitarbeitervertretungswahl haben sich Änderungen im Mitarbeitervertretungsrecht und deren Wahlordnung ergeben, die bereits für das jetzige Wahlverfahren zu berücksichtigen sind.
- Der Landeskirchenrat hat die Prüfungsordnung für die Zweite Theologische Prüfung neu gefasst. Diese gilt für alle Vikarinnen und Vikare, die ab dem 1. April d. J. in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Für diejenigen Vikarinnen und Vikare, die bereits im Vorbereitungsdienst sind, gilt weiterhin die seit 2020 bestehende Prüfungsordnung.
- Ebenso hat der Landeskirchenrat neue Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz über Interprofessionelle Teams erlassen.
Den genauen Wortlaut zu den obigen Ordnungen und Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Ergänzende Hinweise zum Fachinformationssystem:
Diese Rechtssammlung beinhaltet die maßgeblichen rechtlichen Regelungen der Lippischen Landeskirche und soll beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Diensten, Werken, Verbänden und Verwaltungen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten unterstützen und auch allen anderen Interessierten einen vollständigen Überblick über das geltende Recht ermöglichen.
Mit komfortablen Suchfunktionen in den digitalen Ausgaben wird die Recherche des jeweils geltenden Rechtes wesentlich erleichtert. Außer Kraft getretenes Recht von Bedeutung findet sich unter „Archiviertes Recht“.
Die Nutzung des Online-Angebotes der Rechtssammlung der Lippischen Landeskirche ist kostenfrei.
Der Rechtsstand der Texte in der Online-Rechtssammlung wird regelmäßig aktualisiert.
Hinweise auf Unrichtigkeiten in den Dokumenten sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Produkten sind der Redaktion jederzeit willkommen.
Sollten Sie Texte ausdrucken wollen, so können Sie dies unter Beachtung des Urheberrechts (s. Impressum) für Ihren persönlichen oder dienstlichen Gebrauch gern vornehmen. Dafür sollte das dazu vorgesehene Format des pdf-Dokuments gewählt werden, da dies ein optimales Layout bietet.
Dieses Fachinformationssystem ersetzt nicht das Gesetz- und Verordnungsblatt als amtliches Verkündungsblatt.
Lippische Landeskirche
Landeskirchenamt