.Beschluss
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Beschluss
über die Einrichtung eines Orgelfonds
vom 9. Dezember 2003
(Ges. u. VOBl. Bd. 13 Nr. 5 S. 174)
####Der Landeskírchenrat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2003 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird:
#Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Orgelfonds
#A. Grundsätze:
- Voraussetzung für die Vergabe von Zuschüssen ist der nachgewiesene Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrages.
- Die Kirchengemeinden werden verpflichtet, eine Orgelrücklage zu bilden. Diese soll etwa 10% des Neupreises betragen, da Aufwendungen in dieser Größenordnung alle 20 Jahre zu erwarten sind.
- Maximal 30% der Kollekte für Kirchenmusik fließen in den Orgelfonds.
B. Richtlinien:
- Gefördert werden:
- Unvorhergesehene Reparaturen. Voraussetzung ist ein Gutachten des Orgelsachverständigen der Lippischen Landeskirche.
- Projekte von besonderer Bedeutung nach Einzelfallprüfung.
- Nicht gefördert werden
- Orgel-Neubauten.
- Gutachterkosten.
- Jährliche Wartungen.
- Stimmungen.
C. Ausnahmeregelungen:
In besonderen Härtefällen sind Ausnahmeregelungen möglich.
Detmold, den 9. Dezember 2003 | |||
Der Landeskirchenrat | |||