.Muster-Friedhofsgebührensatzung1#
vom .........
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
##§ 5
oder
#§ 6
#§ 7
#§ 8
#§ 9
§ 10
Muster-Friedhofsgebührensatzung1#
für den Friedhof
der Evangelischen ............... Kirchengemeinde .................
vom .........
Die Evangelisch Kirchengemeinde
vertreten durch
erlässt gemäß Artikel 106 der Verfassung der Lippischen Landeskirche in Verbindung mit § 49 der Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden in der Lippischen Landeskirche (Verwaltungsordnung – VO) und § 12 Abs. 1 Verordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche in der jeweils geltenden Fassung die nachstehende
#Friedhofsgebührensatzung
###§ 1
Gebührenpflicht
(
1
)
Für die Benutzung des Friedhofes /der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.
(
2
)
1 Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erbringung der Leistung. 2 Die Friedhofsträgerin ist berechtigt, eine Vorauszahlung in angemessener Höhe auf Gebühren für die beantragten Leistungen zu verlangen.
(
3
)
Werden beantragte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten.
(
4
)
Wird von der Benutzung des Friedhofes und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die der Friedhofsträgerin entstanden sind.
#§ 2
Gebührenschuldner
(
1
)
Zur Zahlung der Gebühren ist die nutzungsberechtigte Person oder die Person verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden.
(
2
)
Wird die Gebühr von mehreren Personen geschuldet, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldnerin.
#§ 3
Fälligkeit der Gebühren
(
1
)
1 Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch einen schriftlichen Gebührenbescheid. 2 Dieser wird der Gebührenschuldnerin oder dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben.
(
2
)
Die Gebühren sind mit Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig, sofern im Gebührenbescheid nicht eine spätere Fälligkeit festgesetzt ist.
(
3
)
Sofern die fälligen Gebühren nicht entrichtet worden sind, kann die Friedhofsträgerin Bestattungen und Leistungen verweigern.
(
4
)
Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
#§ 4
Nutzungsgebühren
(1) | Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht | ||
a) | Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
b) | Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
c) | Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
d) | Urnenbeisetzung | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
e) | Urnenbeisetzung im Kolumbarium | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
(2) | Reihengemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin | ||
a) | Erdbestattungen | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
b) | Urnenbeisetzung | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
c) | Urnenbeisetzung im Kolumbarium | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
(3) | Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht | ||
a) | Erdbestattungen je Grab | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
b) | Urnenbeisetzung je Grab | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
c) | Urnenbeisetzung im Kolumbarium | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
d) | Verlängerungsgebühr Erdbestattung | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
e) | Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
f) | Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung im Kolumbarium | ||
je Urnennische und Jahr | Euro | ||
(4) | Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin | ||
a) | Erdbestattungen je Grab | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
b) | Urnenbeisetzung je Grab | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
c) | Urnenbeisetzung im Kolumbarium | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
d) | Verlängerungsgebühr für Erdbestattung | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
e) | Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
f) | Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung im Kolumbarium | ||
je Urnennische und Jahr | Euro | ||
Der Absatz 5 kann bei Bedarf eingefügt werden: | |||
(5) | Reihen- und Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht in einer gärtnereibetreuten Gemeinschaftsanlage | ||
a) | Nutzungsgebühr Erdbestattung je Reihengemeinschaftsgrab | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
b) | Nutzungsgebühr Urnenbeisetzung je Reihengemeinschaftsgrab | ||
(Ruhezeit Jahre) | Euro | ||
c) | Nutzungsgebühr Erdbestattung je Wahlgemeinschaftsgrab | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
d) | Nutzungsgebühr Urnenbeisetzung je Wahlgemeinschaftsgrab | ||
(Nutzungszeit Jahre) | Euro | ||
e) | Verlängerungsgebühr § 4 Abs. 5 c) | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
f) | Verlängerungsgebühr § 4 Abs. 5 d) | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
g) | Zusicherungsgebühr § 4 Abs. 5 c) | ||
je Grab und Jahr | Euro | ||
h) | Zusicherungsgebühr § 4 Abs. 5 d) | ||
je Grab und Jahr | Euro |
§ 5
Friedhofsunterhaltungsgebühren
Von den Nutzungsberechtigten wird zur Unterhaltung des Friedhofs eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von € je Grab und Jahr erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird auf der Grundlage der folgenden Kostenarten kalkuliert: a. .... |
Von den Nutzungsberechtigten, denen vor Inkrafttreten dieser Gebührensatzung / der Gebührensatzung vom Nutzungsrechte verliehen wurden, wird bis zum Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit zur Unterhaltung des Friedhofs eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von € je Grab und Jahr erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird auf der Grundlage der folgenden Kostenarten kalkuliert: a. .... |
§ 6
Bestattungsgebühren
(1) | Grundgebühren | ||
a) | Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten | Euro | |
b) | Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | Euro | |
c) | Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an | Euro | |
d) | Urnenbeisetzung | Euro | |
e) | Urnenbeisetzung im Kolumbarium | Euro | |
(2) | Besondere Gebühren | ||
a) | Benutzung der Friedhofskapelle anlässlich der Trauerfeier einschließlich Grunddekoration | Euro | |
b) | Benutzung der Friedhofskapelle aus anderen Anlässen einschließlich Grunddekoration | Euro | |
c) | Orgelspiel | Euro | |
d) | Benutzung der Leichenkammer pro angefangenem Tag | Euro | |
e) | Benutzung des Abschiedsraumes einschließlich Grunddekoration pro angefangenem Tag | Euro | |
f) | Benutzung der Kühleinrichtung pro angefangenem Tag | Euro | |
g) | Pro Sargträger / Begleitperson | Euro | |
h) | Einheitliche Grabplatte gem. § 12 Abs. 5 und § 13 Abs. 11 Friedhofssatzung | Euro | |
i) | Zusatzgebühren bei Bestattungen / Beisetzungen an Samstagen | Euro |
§ 7
Gebühren für Umbettungen
(1) | Umbettung auf demselben Friedhof | ||
a) | Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab | Euro | |
b) | Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | Euro | |
c) | Urnenbeisetzungen je Grab | Euro | |
(2) | Umbettung auf einen anderen Friedhof der Friedhofsträgerin (ohne Überführungskosten) | ||
a) | Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab | Euro | |
b) | Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | Euro | |
c) | Urnenbeisetzungen je Grab | Euro | |
(3) | Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof | ||
a) | Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab | Euro | |
b) | Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | Euro | |
c) | Urnenbeisetzungen je Grab | Euro | |
(4) | Einbettung bei Überführung von einem fremden Friedhof | ||
a) | Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab | Euro | |
b) | Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab | Euro | |
c) | Urnenbeisetzungen je Grab | Euro |
§ 8
Sonstige Gebühren
(1) | Zustimmung zur Errichtung eines stehenden Grabmales | Euro | |
(2) | Jährliche Prüfung der Standsicherheit von stehenden Grabmalen | Euro | |
(3) | Zustimmung zur Errichtung eines liegenden Grabmals | Euro | |
(4) | Zustimmung zur Errichtung eines Holzkreuzes | Euro | |
(5) | Zustimmung zur Errichtung einer Grabeinfassung | Euro | |
(6) | Zustimmung zur Errichtung einer sonstigen baulichen Anlagen | Euro | |
(7) | Zustimmung zur Änderung eines Grabmals, einer Grabeinfassung oder einer sonstigen baulichen Anlage | Euro | |
(8) | Zulassung von Gewerbetreibenden gem. § 6 Abs. 1 Friedhofssatzung | Euro | |
(9) | Ausstellung einer Berechtigungskarte an Gewerbetreibende gem. § 6 Abs. 6 Friedhofssatzung Euro | Euro | |
(10) | Überlassung eines Exemplars der Friedhofssatzung (Schutzgebühr) | Euro | |
(11) | Ausstellung von sonstigen Urkunden / Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung | Euro | |
(12) | Widerruf des Nutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit (Verwaltungsgebühr) | Euro | |
(13) | Entfernen und Entsorgung eines liegenden Grabmals gem. § 28 Absatz 3 Friedhofssatzung | Euro | |
(14) | Entfernen und Entsorgung eines stehenden Grabmals gem. § 28 Absatz 3 Friedhofssatzung | Euro | |
(15) | Unterhaltung einer Grabstätte für Erdbestattungen bis zum Ende der ursprünglich festgesetzten Nutzungszeit bei Widerruf des Nutzungsrechts /je Grab und Jahr | Euro | |
(16) | Unterhaltung einer Grabstätte für Urnenbeisetzungen bis zum Ende der ursprünglich festgesetzten Nutzungszeit bei Widerruf des Nutzungsrechts / je Grab und Jahr | Euro |
§ 9
Öffentliche Bekanntmachung
(
1
)
Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
(
2
)
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § ..... der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde vom .....................................
#§ 10
Inkrafttreten
(
1
)
Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten gemäß § der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde vom in Kraft.
(
2
)
Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom außer Kraft.
, den
Die Friedhofsträgerin
LS