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Zustimmung zum Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der EKD

vom 22. November 2016

(Ges. u. VOBl. Bd. 16 Nr. 7 S. 134)

Die Lippische Landessynode hat folgenden Beschluss am 22. November 2016 zur Zustimmung zum Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der EKD gefasst:
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Artikel 1
Zustimmung zum Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (BVG-EKD)

( 1 ) Dem Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (BVG-EKD) vom 12. November 2014 wird zugestimmt. Die Zustimmung erstreckt sich gemäß § 58 BVG-EKD nicht auf die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten als Lehrkräfte, deren Besoldung und Versorgung im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung refinanziert wird. Sie erstreckt sich ebenfalls nicht auf die Beamtinnen und Beamten der Evangelischen Hochschule Bochum, deren Besoldung und Versorgung entsprechend den Regeln der Ersatzschulfinanzierung refinanziert wird.
( 2 ) Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland wird gebeten, das Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (BVG-EKD) vom 12. November 2014 für die Lippische Landeskirche zum 1. Juli 2017 in Kraft zu setzen.1#
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Artikel 2
Aufhebung des Kirchengesetzes über die Besoldung und Versorgung der lippischen Amtsträger (Besoldungs- und Versorgungsordnung)

Das Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der lippischen Amtsträger (Besoldungs- und Versorgungsordnung) vom 21. November 1977 (Ges. u. VOBl. Bd. 6 S. 231), zuletzt geändert am 24. Mai 2014 (Ges. u. VOBl. Bd. 15 S.323) wird aufgehoben.
Detmold, 29. November 2016
Der Landeskirchenrat

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1 ↑ Redaktioneller Hinweis: Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat durch die Fünfte Verordnung über das Inkrafttreten des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD vom 28. April 2017 (ABl. EKD 2017 S. 142) das Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD für die Lippische Landeskirche mit Wirkung vom 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt.