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Beschluss der 27. ordentlichen Landessynode zur Anordnung zum Parochialrecht der Lippischen Landeskirche

vom 22. November 1982

(Ges. u. VOBl. Bd. 7 Nr. 15 S. 250)

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Anlage 1

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Die 27. ordentliche Landessynode hat in ihrer Sitzung am 22. November 1982 den nachstehenden Begleitbeschluss zum Parochialrecht der Lippischen Landeskirche gefasst:
Wenn eine Kirchengemeinde mit Zustimmung der Klasse erklärt, sie wolle – ausgehend von der Rechtssituation von 1963 – das Ruhen der Parochialpflicht bzw. des Parochialrechts auf weitere noch festzulegende Bezirke erstrecken, wird die Landessynode aus den hierdurch verringerten Gemeindegliederzahlen keine Konsequenzen für die Existenz der betroffenen Pfarrstellen ziehen.

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