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Beschluss der 27. ordentlichen Landessynode
zur Anordnung zum Parochialrecht der Lippischen Landeskirche

vom 22. November 1982

(Ges. u. VOBl. Bd. 8 Nr. 1 S. 6)

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Anlage 2

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Die 27. ordentliche Landessynode hat in ihrer Sitzung am 22. November 1982 den nachstehenden Begleitbeschluss zum Parochialrecht der Lippischen Landeskirche gefasst:
Der Beschluss der Landessynode vom 27. November 1979 über die Aussetzung des Versandes von Informationsschreiben an zuziehende „evangelische Gemeindeglieder“ in Orten, für die bisher Besonderheiten galten (Barntrup, Berlebeck, Heiden, Heiligenkirchen und Waddenhausen), bleibt bis zur endgültigen Entscheidung, längstens aber ein halbes Jahr bestehen.