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Beschluss des Landeskichenrates
über die Neugestaltung des Verzeichnisses gemäß der Anordnung zum Parochialrecht der Lippischen Landeskirche

vom 22. Oktober 1997

(Ges. u. VOBl. Bd. 11 Nr. 10 S. 303)

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Anlage 3

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Der Landeskirchenrat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 1997 der Neugestaltung des Verzeichnisses gemäß Ziffer 1 Absatz 1 der Anordnung zum Parochialrecht vom 22. November 1982 in der vorgelegten Form und Fassung1# zugestimmt.
Dieses Verzeichnis soll zukünftig bei offensichtlichen Unrichtigkeiten hinsichtlich der Zuordnung von Straßen ohne spezielle Beschlussfassung fortgeschrieben werden, es sei denn, es ist im Einzelfall die Beschlussfassung nach Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 3 Verfassung erforderlich.

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1 ↑ Das Verzeichnis umfasst ca. 360 DIN-A4-Seiten. Aus diesem Grund wird es nicht im Ges. u. VOBl. veröffentlicht, kann aber jederzeit im Landeskirchenamt eingesehen werden. Interessierte Kirchengemeinden können auf Anforderung einen Abdruck für ihren Bereich erhalten.