.Beschluss des Landeskichenrates
Beschluss des Landeskichenrates
über die Neugestaltung des Verzeichnisses gemäß der Anordnung zum Parochialrecht der Lippischen Landeskirche
vom 22. Oktober 1997
(Ges. u. VOBl. Bd. 11 Nr. 10 S. 303)
#Anlage 3
###Der Landeskirchenrat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 1997 der Neugestaltung des Verzeichnisses gemäß Ziffer 1 Absatz 1 der Anordnung zum Parochialrecht vom 22. November 1982 in der vorgelegten Form und Fassung1# zugestimmt.
Dieses Verzeichnis soll zukünftig bei offensichtlichen Unrichtigkeiten hinsichtlich der Zuordnung von Straßen ohne spezielle Beschlussfassung fortgeschrieben werden, es sei denn, es ist im Einzelfall die Beschlussfassung nach Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 3 Verfassung erforderlich.