.Änderung der Satzung
Satzung
##§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
#§ 6
§ 7
Geltungszeitraum von: 02.09.2015
Geltungszeitraum bis: 14.03.2024
Änderung der Satzung
für das Evangelische Studentenwohnheim „Die Burse“1#
vom 27. August 1997
(Ges. u. VOBl. Bd. 11 Nr. 10 S. 300)
Änderungen
Lfd. Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Paragrafen | Art der Änderung |
1 | Änderung der Satzung für das Evangelische Studentenwohnheim „Die Burse“ | 25. August 2015 | § 2 Nr.1 § 3 Nr. 2 lit b | geändert geändert |
Der Landeskirchenrat hat in seiner Sitzung am 26. August 2014 die nachstehende Änderung der Satzung für das Evangelische Studierendenwohnheim „Die Burse“ beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird.
#Anlage
#Satzung
für die Evangelische Studierendenarbeit
im Studierendenwohnheim „Die Burse“
##§ 1
Name und Sitz
Die Lippische Landeskirche ist Träger der Evangelischen Studierendenarbeit im Studierendenwohnheim „Die Burse“ in Detmold.
#§ 2
Auftrag
- Die Burse ist ein Wohnheim des Landesverbandes Lippe für Studierende der Hochschule für Musik Detmold und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Detmold.
- Der Landesverband Lippe hat der Lippischen Landeskirche das Recht eingeräumt, in der Burse Angebote im Rahmen der evangelischen Studierendenarbeit anzubieten.
- Die Evangelische Studierendenarbeit im Studierendenwohnheim „Die Burse“ hat den Auftrag, Voraussetzungen zum Studium, Möglichkeiten zum menschlichen Miteinander und zum Austausch in Glaubens- und Lebensfragen in ökumenischer Offenheit innerhalb der Hausgemeinschaft zu schaffen.
§ 3
Kuratorium
- Die Landeskirche beruft für diesen Zweck durch den Landeskirchenrat ein Kuratorium.
- Dem Kuratorium gehören an:
- ein Mitglied des Landeskirchenrates,
- je ein Mitglied des Lehrkörpers der Hochschule für Musik Detmold und Hochschule Ostwestfalen-Lippe,
- ein Vertreter des öffentlichen Lebens,
- der/die für die Seelsorge an Studierenden zuständige Pfarrer/in,
- der Landesjugendpfarrer,
- der Senior,
- der Tutor,
- ein Vertreter des Landesverband Lippe.
- Die Berufung erfolgt für die Dauer der Amtszeit der Landessynode.
- Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
- Das Kuratorium kann Gäste einladen.
- Das Kuratorium tagt nach Bedarf, mindestens zweimal im Jahr.
§ 4
Aufgaben des Kuratoriums
- Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entscheidung über Vorschläge des Landesverband Lippe über Abschluss, Verlängerung und Kündigung von Mietverträgen,
- Erlass einer Heimordnung,
- Mitwirkung bei der Gestaltung der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit in der Burse,
- Vorschläge in Finanz- und Personalangelegenheiten,
- Vorschläge zur Instandhaltung des Gebäudes und dessen Einrichtungen.
- 1 Der Träger kann dem Kuratorium weitere Aufgaben übertragen. 2 In allen wichtigen Entscheidungen hat der Träger zuvor das Kuratorium zu hören.
- Die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen und Erlass von Dienstanweisungen obliegt dem Träger.
- 1 Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. 2 Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 3 Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
§ 5
Leitung der Burse
- 1 Der/Die für die Seelsorge an Studierenden zuständige Pfarrer/in ist Leiter/in der Burse. 2 Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung gegenüber dem Träger verantwortlich. 3 Außerdem wirken Mitglieder der Hausgemeinschaft, die nach der Heimordnung gewählt werden, an der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben mit.
- Einzelheiten werden in einer Pfarrdienstordnung sowie in einer Heimordnung festgelegt.
§ 6
Verhältnis der Burse zur Ev. Studentengemeinde
1 Die Angebote der Ev. Studentengemeinde stehen allen Heimbewohnern offen. 2 Der Evangelischen Studentengemeinde Detmold stehen in der Burse Räume für eigene Veranstaltungen zur Verfügung.
#§ 7
Inkrafttreten
1 Diese Satzung tritt am Tage der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.2# 2 Gleichzeitig wird die bisherige Satzung (Ges. u. VOBl. Bd. 11 S. 300) aufgehoben.
Detmold, den 26. August 2014
Lippische Landeskirche | |
Das Landeskirchenamt |