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§ 7
Satzung für die Evangelische Studierendenarbeit im Studierendenwohnheim „Die Burse“ in Detmold
vom 15. März 2024
(Ges. u. VOBl. Bd. 18 Nr. 5 S. 144)
in der Neufassung vom 23. Januar 2024
§ 1
Name und Sitz
Die Lippische Landeskirche ist Träger der Evangelischen Studierendenarbeit im Studierendenwohnheim „Die Burse“ in Detmold.
#§ 2
Auftrag
- Die Burse ist ein Wohnheim des Landesverbandes Lippe für Studierende der Hochschule für Musik Detmold und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Detmold.
- Der Landesverband Lippe hat der Lippischen Landeskirche das Recht eingeräumt, in der Burse Angebote im Rahmen der evangelischen Studierendenarbeit anzubieten.
- Die Evangelische Studierendenarbeit im Studierendenwohnheim „Die Burse“ hat den Auftrag, Voraussetzungen zum Studium, Möglichkeiten zum menschlichen Miteinander und zum Austausch in Glaubens- und Lebensfragen in ökumenischer Offenheit innerhalb der Hausgemeinschaft zu schaffen.
§ 3
Kuratorium
- Die Landeskirche beruft für diesen Zweck durch den Landeskirchenrat ein Kuratorium.
- Dem Kuratorium gehören an:
- ein Mitglied des Landeskirchenrates,
- je ein Mitglied des Lehrkörpers der Hochschule für Musik Detmold und Hochschule Ostwestfalen-Lippe,
- eine Vertreterin / ein Vertreter des öffentlichen Lebens,
- der/die für die Seelsorge an den Studierenden zuständige Seelsor-ger/in,
- die Seniorin / der Senior,
- die Tutorin / der Tutor,
- eine Vertreterin / ein Vertreter des Landesverband Lippe.
- Die Berufung erfolgt für die Dauer der Amtszeit der Landessynode.
- Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden und deren Stellvertreter/in oder dessen Stellvertreter/in.
- Das Kuratorium kann Gäste einladen.
- Das Kuratorium tagt nach Bedarf, mindestens zweimal im Jahr.
§ 4
Aufgaben des Kuratoriums
- Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Informationen des Landesverband Lippe über den Vermietungsstand und die Mietbedingungen (Heimordnung u. ä.) entgegenzunehmen und den Landesverband in diesen Fragen zu beraten,
- Mitwirkung bei der Gestaltung der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit in der Burse,
- Vorschläge in Finanz- und Personalangelegenheiten,
- Vorschläge zur Instandhaltung des Gebäudes und dessen Einrichtungen.
- Der Träger kann dem Kuratorium weitere Aufgaben übertragen. In allen wichtigen Entscheidungen hat der Träger zuvor das Kuratorium zu hören.
- Die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen und Erlass von Dienstanweisungen obliegt dem Träger.
- Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
§ 5
Leitung der Burse
- Die Leitung der Burse obliegt dem Landesverband Lippe.
- Die oder der für die Seelsorge an Studierenden zuständige Seelsorger/in hat ein Zutrittsrecht zur Burse.
- Sie oder er betreut die Studierenden und hat insbesondere den Auftrag zur Seelsorge an den Studierenden. Für sie oder ihn gilt u.a. das Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses der EKD in der jeweils geltenden Fassung.
§ 6
Verhältnis der Burse zur Ev. Studentengemeinde
Die Angebote der Ev. Studentengemeinde stehen allen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern offen. Der Evangelischen Studentengemeinde Detmold stehen in der Burse Räume für eigene Veranstaltungen zur Verfügung.
#§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.1# Gleichzeitig wird die bisherige Satzung (Ges. u. VOBl. Bd. 15 Nr. 9 S. 378, einschließlich Änderung im Ges. u. VOBl. Bd. 16 Nr. 3 S. 44) aufgehoben.