.Beschluss
Beschluss
über die
Feststellung der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft
vom 23. November 1970
(Ges. u. VOBl. Bd. 5 S. 268)
#### 1 Die 24. ordentliche Landessynode hat am 23. November 1970 folgendes beschlossen:
- Die Landessynode hält die „Thesen zur Kirchengemeinschaft“, welche die Kommission „Luth.-Ref. Gespräch“ am 4. Mai 1970 beschlossen hat, für eine ausreichende Grundlage, um zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen und Gemeinden Kirchengemeinschaft herzustellen.
- Nachdem alle Klassentage der Lippischen Landeskirche einstimmig diesen „Thesen zur Kirchengemeinschaft“ zugestimmt haben, bestätigt die Landessynode die Beschlüsse der 6 Klassentage und stellt fest, daß im Bereich der Lippischen Landeskirche zwischen reformierten und lutherischen Gemeinden Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht.
- Die Landessynode bittet die Kommission „Luth.-Ref. Gespräch“, in These 4 Abs. 2 deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass der gekreuzigte und auferstandene Herr Geber und Gabe des Sakramentes ist.
- Die Landessynode beauftragt den Landeskirchenrat, sich dafür einzusetzen, daß in der Evangelischen Kirche in Deutschland die Kirchengemeinschaft hergestellt und daß die Erklärung der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft in die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgenommen wird.
2 Anlage zu Punkt 3 als Anregung für die Kommission „Luth.-Ref. Gespräch“ auf Grund der Beschlußfassung des Luth. Klassentages:
„Die lutherischen Väter betonen um der Zuversicht des Heilsglaubens willen mit Recht, daß uns im Sakrament der gegenwärtige Herr begegnet und wir ihn in seiner Heilsgabe real empfangen.“