.Verpflichtungserklärung
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Verpflichtungserklärung
für Vikarinnen und Vikare
nach § 10 Pfarrerausbildungsgesetz
#Ich übernehme als Vikarin / Vikar, die / der in den Vorbereitungsdienst der Lippischen Landeskirche aufgenommen ist, durch eigenhändige Unterschrift die nachstehende Verpflichtung:
- Ich bin mir bewusst, dass die Kirche von allen, die sich auf das Pfarramt vorbereiten, erwartet, „dass sie ihr Leben unter dem Wort Gottes in lebendiger Verbindung mit der Gemeinde führen“ (Pfarrerausbildungsgesetz).
- Ich bin bereit, im Rahmen meiner Ausbildung und unter Anleitung und Verantwortung des Mentors oder der Mentorin bzw. des Leiters oder der Leiterin des Predigerseminars zu predigen, bei Taufe und Abendmahl mitzuwirken, zu unterrichten, Amtshandlungen vorzunehmen und Seelsorge zu üben (licentia concionandi). Dabei werde ich das für mich geltende Bekenntnis wahren. Ich werde mich theologisch weiterbilden.
- Ich bin verpflichtet, über alles, was mir in der Beichte und in der Seelsorge anvertraut wird, zu schweigen und über vertrauliche Amtsangelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Die Verfassung der Lippischen Landeskirche und die Kirchengesetze sowie die sonstigen kirchlichen Ordnungen will ich beachten und meine sich daraus ergebenden Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen. 3 Den Bekenntnisstand der Lippischen Landeskirche und der Gemeinde, in die ich berufen bin, will ich achten und wahren.
- Ich bin bereit, den Verpflichtungen und Erwartungen des Kirchengesetzes vom 22. November 1985 über die Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Lippischen Landeskirche – Pfarrerausbildungsgesetz – zu entsprechen.
Für das Zusammenleben in der Kirche als dem Leib Christi gilt:
„…dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat.“
(Artikel 2 Abs. 1 der Verfassung)
Detmold, den
(Unterschrift) |