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Kirchengesetz
über die Zustimmung zum Trägervertrag
mit der Norddeutschen Mission

vom 27. November 1979

(Ges. u. VOBl. Bd. 7 S. 29)

Die 27. ordentliche Landessynode hat in ihrer Sitzung am 27. November 1979 das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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§ 1

Dem Vertrag1# zwischen der Lippischen Landeskirche, Bremischen Evangelischen Landeskirche, Evengelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland, Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg und Norddeutschen Mission, Bremen, wird zugestimmt.2#
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.
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Anlage 1

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Zusatzbeschluss
vom 26. November 1979
zum Trägervertrag mit der Norddeutschen Mission

Die 27. ordentliche Landessynode hat in ihrer Sitzung am 26./27. November 1979 dem Vertrag zwischen der Lippischen Landeskirche, Bremischen Evangelischen Landeskirche, Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland, Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg und Norddeutschen Mission, Bremen, durch Kirchengesetz zugestimmt.
Die Landessynode der Lippischen Landeskirche nimmt in Aussicht, zu einem geeigneten, späteren Zeitpunktz in Verhandlung mit dem Ziel einzutreten, durch Kirchenvertrag die bisherigen westafrikanischen Partnerkirchen als gleichberechtigte Trägerkirchen an dem Vertrag über die Norddeutsche Mission zu beteiligen.

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1 ↑ siehe Ordnungsnummer 510.1
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2 ↑ Die 27. ordentliche Landessynode hat zu der Gesetzeszustimmung einen Begleitbeschluss gefasst, der nachfolgend als Anlage abgedruckt ist.