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Beschluss
über die Gründung der
Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Eben-Ezer

vom 26. Mai 1997

Die 31. ordentliche Landessynode hat in ihrer Sitzung am 26. Mai 1997 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird:
„Aufgrund des Antrages der Stiftung Eben-Ezer und nach Anhörung der Beteiligten beschließt die Landessynode gemäß Artikel 86 Ziffer 18 der Verfassung der Landeskirche i. V. m. § 1 des Kirchengesetzes über die Anstaltskirchengemeinden in der Lippischen Landeskirche zur Neugründung der Anstaltskirchengemeinde Eben-Ezer folgendes:
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§ 1

Die Gemeindeglieder der Kirchengemeinden ev.-ref. St. Johann Lemgo, ev.-luth. St. Marien Lemgo und ev.-luth. St. Nicolai Lemgo, die ihren Wohnsitz im Bereich der Stiftung Eben-Ezer haben, werden aus den vorgenannten Kirchengemeinden
ausgegliedert
und bilden eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Eben-Ezer“.1#
Die neu gebildete Kirchengemeinde gehört der Lutherischen Klasse an.
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§ 2

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser der Stiftung Eben-Ezer in Stapelage werden der ev.-ref. Kirchengemeinde Stapelage zugeordnet.
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§ 3

Für den Dienst der Verkündigung und der Seelsorge an den Gemeindegliedern der Anstaltskirchengemeinde wird eine Pfarrstelle gegründet, die von der Stiftung Eben-Ezer refinanziert wird.
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§ 4

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Eben-Ezer erhält aufgrund besonderer Vereinbarungen mit der Lippischen Landeskirche gem. § 9 Abs. 1 Anstaltskirchengemeindegesetz i. V. m. dem Begleitbeschluss zum Anstaltskirchengemeindegesetz der 31. ordentlichen Landessynode vom 25.11.1996 zweckgebunden und zur Erfüllung der kirchengemeindlichen Aufgaben Anteile an dem Aufkommen aus der Landeskirchensteuer.
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§ 5

Der Beschluss zur Gründung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Eben-Ezer tritt zum 1. Juli 1997 in Kraft.“
Detmold, den 28. Mai 1997
Der Landeskirchenrat

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1 ↑ Sollte sich die gegenwärtige Regelung, wonach die Lippische Landeskirche sich ausschließlich aus Gemeinden lutherischen oder reformierten Bekenntnisses zusammensetzt, in späteren Zeiten konfessionell gesehen ausweiten, so ist erneut über den Bekenntnisstand der Gemeinde Eben-Ezer zu beraten und zu beschließen.