.Satzung
§ 3
Satzung
für die Posaunenarbeit des Kreisverbandes Lippe
der Christlichen Vereine junger Männer (CVJM)
Die Posaunenchöre der Christlichen Vereine junger Männer (CVJM) nehmen als Gliederung ihres Vereins teil an dessen Grundaufgabe gemäß der Pariser Basis des Weltbundes der CVJM:
„Die Christlichen Vereine junger Männer haben den Zweck, solche junge Männer miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter den jungen Männern auszubreiten.“ |
Als Posaunenchöre tun sie das in der ihnen gemäßen Art und Weise. Über diesen, auf junge Männer begrenzten Auftrag, erwuchs ihnen, in mehr als 100jähriger Geschichte, ihr vielfältiger Dienst in der Gemeinde.
Damit dieser Dienst in den Gemeinden und auf der Ebene des Kreisverbandes durchgeführt werden kann, werden folgende Organe eingesetzt:
A. Bläser- und Chorleiterversammlung
B. Posaunenbeirat
####§ 1
A. Bläser- und Chorleiterversammlung
(
1
)
1 Die Bläser- und Chorleiterversammlung tagt jährlich einmal. 2 Sie wird durch den Vorsitzenden mindestens 4 Wochen vor dem Termin einberufen.
(
2
)
1 Jeder Chor, der vom Kreisverband der CVJM betreut wird, entsendet zwei stimmberechtigte Vertreter. 2 Außerdem sind die Mitglieder des Posaunenbeirates stimmberechtigt.
(
3
)
Besonders eingeladene Gäste aus der Kreis- und Bundesarbeit nehmen mit beratender Stimme teil.
(
4
)
1 Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2 Bei Beschlüssen und Wahlen gilt die einfache Stimmenmehrheit. 3 Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen mit der Versammlung über weitere Beratung oder über die Frist der Vertagung.
(
5
)
1 Sondersitzungen können im Einvernehmen mit dem Posaunenbeirat einberufen werden. 2 Sie müssen einberufen werden, wenn es wenigstens ein Drittel der Chöre verlangt.
B. Aufgaben der Versammlung
Die Bläser- und Chorleiterversammlung
- wählt den Posaunenbeirat,
- berät und beschließt den Jahresplan,
- beschließt über die Verwendungsrichtlinien der Mittel,
- befindet über den Kassenbericht,
- wählt 2 Kassenprüfer auf 2 Jahre,
- nimmt den Jahresbericht entgegen.
§ 2
A. Posaunenbeirat
(
1
)
1 Zum Posaunenbeirat gehören 7 Mitglieder: der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassenwart, der Kreisdirigent, der Schriftführer und 2 Beisitzer.
2 Alle Mitglieder des Posaunenbeirates werden für drei Jahre in geheimer Wahl gewählt.
(
2
)
1 Die Wahl des Vorsitzenden, des Stellvertreters, des Kassenwartes, des Schriftführers und des Kreisdirigenten geschieht in je einem besonderen Wahlgang. 2 Die Wahl der Beisitzer erfolgt in der Weise, dass jeder Wähler so viele Namen auf einen Stimmzettel schreibt, als Beisitzer zu wählen sind. 3 Wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt.
4 Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
5 Die Wahl des Vorsitzenden muss vom Kreisvorstand bestätigt werden.
B. Aufgaben des Posaunenbeirates
Der Posaunenbeirat
- beschließt über die Zuteilung von Instrumenten und Noten an die Chöre,
- bestimmt die drei Mitglieder und ihre Vertreter für den „Ausschuss für den Posaunendienst in der Lippischen Landeskirche“,
- unterstützt nach Kräften alle Chöre und ihre Leiter.
C. Der Vorsitzende
Der Vorsitzende
#- vertritt die Posaunenarbeit in Sitzungen und bei Veranstaltungen,
- beruft und leitet die Posaunenbeiratssitzungen und die Bläser- und Chorleiterversammlungen,
- ist stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes,
- besucht Chöre und Chorleiter,
- darf nicht Berufsarbeiter in der Posaunenarbeit sein.
§ 3
Änderung der Satzung
1 Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung können nur von einer Zweidrittelmehrheit der Bläser- und Chorleiterversammlung beschlossen werden. 2 Sie bedürfen der Zustimmung des Kreisvorstandes.
3 Diese Satzung ist durch die Bläser- und Chorleiterversammlung am 28. November 1967 beschlossen worden.
gez. Unterschrift | gez. Unterschrift | ||
1. Vorsitzender | 2. Vorsitzender | ||
4 Vorstehende Satzung ist durch einstimmigen Beschluss des Kreisvorstandes des Kreisverbandes Lippe der Christlichen Vereine junger Männer (CVJM) in der Kreisvorstandssitzung am 23. Januar 1968 bestätigt.
Detmold, den 23. Januar 1968
gez. Unterschrift
Kreispräses