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Versicherungswesen
(Ges. u. VOBl. Bd. 11 S. 367)
#Einführung
Seit August 1998 besteht auf dem Gebiet des Versicherungswesens in der Lippischen Landeskirche eine enge Kooperation mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.
Die in Zusammenarbeit zwischen der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH und der Lippischen Landeskirche erstellte Versicherungsbroschüre fasst die gesetzlichen Regelungen und Verträge im Versicherungswesen zusammen.
Die Versicherungsbroschüre soll helfen, die tägliche Arbeit zu erleichtern. Die Broschüre wird bei Bedarf aktualisiert; eine Veröffentlichung von Versicherungsverträgen im Gesetz- und Verordnungsblatt und in der Rechtssammlung der Landeskirche wird es zukünftig nicht mehr geben, es sei denn, dass es sich um versicherungsrechtliche Regelungen handelt, die von dieser Broschüre nicht erfasst sind.
Wie in anderen Landeskirchen auch, ist ein ausreichender Versicherungsschutz rechtlich vorgeschrieben. Die Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche (Verwaltungsordnung) führt hierzu aus:
§ 19 Versicherungen
(
1
)
Pflege und Sicherung des kirchlichen Vermögens erfordern einen ausreichenden Versicherungsschutz.
(
2
)
Versicherungen sind abzuschließen
- für den Schutz des Sachvermögens, insbesondere gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl und Bauwesenschäden,
- gegen Haftpflichtansprüche aus Schäden, welche Dritte auf kirchlichen Grundstücken, in kirchlichen Gebäuden oder bei kirchlichen Veranstaltungen erlitten haben,
- gegen Haftpflichtansprüche aus dem Tankanlagenwagnis (Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)
- für den Bereich von Gemeindegliedern gegen Unfallfolgen im kirchlichen Bereich.
(
3
)
Der Abschluss von Einzelversicherungsverträgen entfällt, soweit die Landeskirche für die in ihrem Bereich liegenden Kirchengemeinden Sammelversicherungsverträge abgeschlossen hat.
(
4
)
Soweit die Landeskirche Rahmenversicherungsverträge abgeschlossen hat, sollten Einzelversicherungsverträge nur innerhalb der Rahmenversicherungsverträge abgeschlossen werden.
In guter Zusammenarbeit mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH sind über die Jahre für die wichtigsten Bereiche Sammelversicherungsverträge abgeschlossen worden, die auch die Kirchengemeinden einbeziehen. Ergänzender Versicherungsschutz kann je nach Bedarf der einzelnen Kirchengemeinden über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH durch Ausnutzung von Rahmenverträgen und anderen Möglichkeiten erreicht werden.
Die Bearbeitung und die Abwicklung von Schadenfällen wird die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH direkt übernehmen.
Darüber hinaus möchten wir die Beratungsqualität in Versicherungsfragen dadurch erhöhen, dass zukünftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH als direkte Ansprechpartner für alle Fragen aus Kirchengemeinden, Werken und Verbänden zur Verfügung stehen.
Sowohl für die Schadenabwicklung als auch für die Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ecclesia zur Verfügung.
Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH und die Lippische Landeskirche hoffen, dass die Kirchengemeinden, Werke und Verbände mit dieser engeren Kooperation gute Erfahrungen machen und ihre Arbeit dadurch erleichtert wird.
Inhaltsverzeichnis der Informationsbroschüre
Stand: 2017
Seite | |||
I. | Einführung | 3 | |
1. | Beratungs- und Betreuungsdienst | 3 | |
2. | Ansprechpartner/-innen bei der Ecclesia | 4 | |
3. | Ansprechpartner bei der Lippischen Landeskirche | 5 | |
II. | Sammelversicherungsverträge der Lippischen Landeskirche | 6 | |
1. | Gebäude-Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-Versicherung | 6 | |
2. | Inventar-Versicherung | 9 | |
3. | Mitversicherung von Elementarschäden zur Gebäude- und Inventar-Versicherung | 13 | |
4 | Definition/Begriffserklärung zur Gebäude- und Inventar-Versicherung | 14 | |
5. | Versicherungsschutz für Offene Kirchen | 19 | |
6. | Hafpflicht- inkl. Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung | 20 | |
7. | Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung | 22 | |
8. | Begriffserklärung/Definition zur Haftpflicht-Versicherung | 24 | |
9. | Unfall-Versicherung | 29 | |
10. | Definition/Begriffserklärung zur Unfall-Versicherung | 31 | |
11. | Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung | 32 | |
III. | Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz | 33 | |
a) Verwaltungs-Berufsgenossenschaft | |||
b) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege | |||
c) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | |||
IV. | Ergänzender Versicherungsschutz | 34 | |
1. | Glasbruch-Versicherung | ||
2. | Elektronik-Versicherung | ||
3. | Musikinstrumenten-Versicherung | ||
4. | Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung | ||
5. | Garderoben-Versicherung | ||
6. | Ausstellungs-Versicherung | ||
7. | Transport-Versicherung | ||
8. | Schlüssel-Versicherung | ||
9. | Bau-Versicherungen | ||
10. | andere Sparten | ||
V. | Besondere Themenstellung | 35 | |
1. | Versicherungsschutz für Baumaßnahmen | 35 | |
2. | Versicherungsschutz für Freizeitmaßnahmen | 35 | |
VI. | Schadenmeldungen | 37 | |
1. | Gebäude-/Inventar-Versicherung | 37 | |
2. | Haftpflicht-Versicherung | 38 | |
3. | Unfall-Versicherung | 38 | |
4. | Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung | 39 |