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Versicherungswesen

(Ges. u. VOBl. Bd. 11 S. 367)

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Einführung
Seit August 1998 besteht auf dem Gebiet des Versicherungswesens in der Lippischen Landeskirche eine enge Kooperation mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.
Die in Zusammenarbeit zwischen der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH und der Lippischen Landeskirche erstellte Versicherungsbroschüre fasst die gesetzlichen Regelungen und Verträge im Versicherungswesen zusammen.
Die Versicherungsbroschüre soll helfen, die tägliche Arbeit zu erleichtern. Die Broschüre wird bei Bedarf aktualisiert; eine Veröffentlichung von Versicherungsverträgen im Gesetz- und Verordnungsblatt und in der Rechtssammlung der Landeskirche wird es zukünftig nicht mehr geben, es sei denn, dass es sich um versicherungsrechtliche Regelungen handelt, die von dieser Broschüre nicht erfasst sind. Die Print-Ausgabe kann im Landeskirchenamt bestellt werden.
Wie in anderen Landeskirchen auch, ist ein ausreichender Versicherungsschutz rechtlich vorgeschrieben. Die Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche (Verwaltungsordnung) führt hierzu aus:
§ 21 Versicherungen
( 1 ) Pflege und Sicherung des kirchlichen Vermögens erfordern einen ausreichenden Versicherungsschutz.
( 2 ) Neben den gesetzlichen Pflichtversicherungen sind Versicherungsverträge abzuschließen
  1. gegen Haftpflichtansprüche aus Schäden, die Dritte auf kirchlichen Grundstücken, in kirchlichen Gebäuden oder bei kirchlichen Veranstaltungen erlitten haben,
  2. zum Schutz von Personen, die am kirchlichen Leben teilnehmen oder kirchliche Einrichtungen besuchen, gegen Unfallfolgen im kirchlichen Bereich,
  3. zum Schutz des Sachvermögens, insbesondere gegen Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenschäden,
  4. gegen Haftpflichtansprüche aus dem Tankanlagenwagnis (Gewässer-, Umweltschäden),
  5. zum Schutz gegen Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Verwaltungstätigkeit (Vermögensschadenhaftpflicht).
Darüber hinaus sollen eine Dienstreise-Kaskoversicherung und zum Schutz gegen vorsätzlich herbeigeführte Schadenfälle im Verwaltungsbereich eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen werden.
( 3 ) Der Abschluss von Einzelversicherungsverträgen entfällt, soweit die Landeskirche für die in ihrem Bereich liegenden Kirchengemeinden Sammelversicherungsverträge abgeschlossen hat.
( 4 ) Vor Abschluss von Einzelversicherungsverträgen ist zu prüfen, ob ein entsprechender Rahmenvertrag der Landeskirche besteht; gegebenenfalls ist die Beratung des Landeskirchenamtes in Anspruch zu nehmen.
In guter Zusammenarbeit mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH sind über die Jahre für die wichtigsten Bereiche Sammelversicherungsverträge abgeschlossen worden, die auch die Kirchengemeinden einbeziehen. Ergänzender Versicherungsschutz kann je nach Bedarf der einzelnen Kirchengemeinden über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH durch Ausnutzung von Rahmenverträgen und anderen Möglichkeiten erreicht werden.
Die Bearbeitung und die Abwicklung von Schadenfällen wird die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH direkt übernehmen.
Darüber hinaus möchten wir die Beratungsqualität in Versicherungsfragen dadurch erhöhen, dass zukünftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH als direkte Ansprechpartner für alle Fragen aus Kirchengemeinden, Werken und Verbänden zur Verfügung stehen.
Sowohl für die Schadenabwicklung als auch für die Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ecclesia zur Verfügung.
Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH und die Lippische Landeskirche hoffen, dass die Kirchengemeinden, Werke und Verbände mit dieser engeren Kooperation gute Erfahrungen machen und ihre Arbeit dadurch erleichtert wird.
Inhaltsverzeichnis der Informationsbroschüre
Stand: 2017
Seite
I.
Einführung
3
1.
Beratungs- und Betreuungsdienst
3
2.
Ansprechpartner/-innen bei der Ecclesia
4
3.
Ansprechpartner bei der Lippischen Landeskirche
5
II.
Sammelversicherungsverträge der Lippischen Landeskirche
6
1.
Gebäude-Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-Versicherung
6
2.
Inventar-Versicherung
9
3.
Mitversicherung von Elementarschäden zur Gebäude- und Inventar-Versicherung
13
4
Definition/Begriffserklärung zur Gebäude- und Inventar-Versicherung
14
5.
Versicherungsschutz für Offene Kirchen
19
6.
Hafpflicht- inkl. Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung
20
7.
Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
22
8.
Begriffserklärung/Definition zur Haftpflicht-Versicherung
24
9.
Unfall-Versicherung
29
10.
Definition/Begriffserklärung zur Unfall-Versicherung
31
11.
Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
32
III.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
33
a) Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
b) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege
c) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
IV.
Ergänzender Versicherungsschutz
34
1.
Glasbruch-Versicherung
2.
Elektronik-Versicherung
3.
Musikinstrumenten-Versicherung
4.
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
5.
Garderoben-Versicherung
6.
Ausstellungs-Versicherung
7.
Transport-Versicherung
8.
Schlüssel-Versicherung
9.
Bau-Versicherungen
10.
andere Sparten
V.
Besondere Themenstellung
35
1.
Versicherungsschutz für Baumaßnahmen
35
2.
Versicherungsschutz für Freizeitmaßnahmen
35
VI.
Schadenmeldungen
37
1.
Gebäude-/Inventar-Versicherung
37
2.
Haftpflicht-Versicherung
38
3.
Unfall-Versicherung
38
4.
Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
39